ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER LUND MASKINFABRIK A/S
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für alle Lieferungen der Lund Maskinfabrik A/S (nachfolgend „Lund Maskinfabrik“) an den Kunden. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, unabhängig davon, ob diese Bestandteil der Verkaufsunterlagen des Kunden, einschließlich der Annahme, sind. Dies gilt unabhängig davon, wann diese vorgelegt werden.
Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
1. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Eine Bestellung ist für Lund Maskinfabrik nur verbindlich, wenn Lund Maskinfabrik sie schriftlich bestätigt.
Weichen die Angaben zu Lieferzeit, Zahlungsbedingungen, Spezifikationen oder sonstigen Umständen in einer Auftragsbestätigung von den Angaben in der Bestellung des Kunden ab, ist die Auftragsbestätigung von Lund Maskinfabrik maßgeblich. Möchte der Kunde die in der Auftragsbestätigung von Lund Maskinfabrik genannten Bedingungen nicht akzeptieren, muss er Lund Maskinfabrik dies spätestens 5 Werktage nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden schriftlich mitteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt der Kaufvertrag als zu den in der Auftragsbestätigung von Lund Maskinfabrik genannten Bedingungen geschlossen.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in dänischen Kronen oder Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben.
Ändern sich die Preise für die angebotene oder vereinbarte Lieferung infolge von Änderungen der Einkaufspreise, Rohstoffpreise, Wechselkurse, Frachtkosten, Zölle, Steuern, Abgaben oder Ähnlichem, ist Lund Maskinfabrik berechtigt, die dem Kunden angebotenen und/oder mit ihm vereinbarten Preise zu ändern.
Fällt die Lieferung unter eine von Lund Maskinfabrik verwendete Preisliste, wird der Preis der Lieferung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste festgelegt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat berechnet. Eine Zahlung durch Aufrechnung ist nicht zulässig, wenn die Gegenforderung bestritten ist. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen von Lund Maskinfabrik gilt als wesentliche Vertragsverletzung, die Lund Maskinfabrik berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen, fällig wie nicht fällig, zu verlangen.
Bei Zahlungen des Kunden ist Lund Maskinfabrik berechtigt, die Zahlung vorrangig auf die vom Kunden geschuldeten Zinsen und Kosten anzurechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Lund Maskinfabrik behält sich – mit den Einschränkungen, die sich aus zwingenden Rechtsvorschriften ergeben – das Eigentum an der verkauften Ware vor, bis der gesamte Kaufpreis sowie die im Zusammenhang mit Lieferung, Versand und Versicherung der Ware entstandenen Kosten, die Lund Maskinfabrik im Namen des Kunden getragen hat, vom Kunden bezahlt wurden oder die vereinbarte Sicherheit geleistet wurde. Bis dahin ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen, die dem Eigentumsvorbehalt von Lund Maskinfabrik widerspricht.
Bei Umbildung oder Verarbeitung der Ware, ohne dass diese ihren besonderen Charakter oder ihre Identität verliert, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, sodass er die umgebildete oder verarbeitete Sache in Höhe des Wertes umfasst, den die Ware ohne Umbildung oder Verarbeitung darstellte.
Hat der Kunde alle geschuldeten Beträge bezahlt oder die vereinbarte Sicherheit dafür geleistet und ist das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen, hat Lund Maskinfabrik dies auf Verlangen des Kunden zu bestätigen.
5. Produktinformationen und -änderungen
Angaben in Produktinformationen sind nur insoweit verbindlich, als Lund Maskinfabrik ausdrücklich schriftlich darauf verweist. Lund Maskinfabrik behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an sämtlichen Produktspezifikationen vorzunehmen, sofern dies ohne wesentliche Nachteile für den Kunden möglich ist. Zeichnungen, Spezifikationen und Ähnliches, die von Lund Maskinfabrik vor oder nach Vertragsschluss übergeben wurden, bleiben Eigentum von Lund Maskinfabrik und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Lund Maskinfabrik nicht weitergegeben werden.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Auf Wunsch des Kunden veranlasst Lund Maskinfabrik auf Kosten und Gefahr des Kunden den Transport der Ware an jeden vom Kunden angegebenen Ort in Dänemark, der über eine befahrbare Straße erreichbar ist. Der Kunde ist für das unverzügliche Abladen verantwortlich, und etwaige Wartezeiten gehen zulasten des Kunden.
Die Lieferzeit wird von Lund Maskinfabrik nach bestem Ermessen entsprechend den Umständen festgelegt, die bei Abgabe des Angebots und/oder bei Vertragsschluss vorlagen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine Verschiebung der Lieferzeit um bis zu 30 Arbeitstage in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung, sodass der Kunde aus diesem Grund keine Rechte gegenüber Lund Maskinfabrik geltend machen kann. Lund Maskinfabrik hat den Kunden unverzüglich über Änderungen der Lieferzeit zu informieren.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für etwaige Verluste – gleich welcher Art und welchen Umfangs – infolge einer Verschiebung der Lieferung wie oben beschrieben.
7. Stornierung oder Verschiebung von Bestellungen durch den Kunden
Die Stornierung einer Bestellung oder die Verschiebung der Lieferung einer Bestellung ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit Lund Maskinfabrik und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises durch den Kunden möglich, mindestens jedoch in Höhe der Kosten von Lund Maskinfabrik. Der Betrag ist spätestens 10 Tage nach Genehmigung der Stornierung bzw. der Verschiebung des Liefertermins durch Lund Maskinfabrik zur Zahlung fällig.
8. Rücksendungen
Lagerware wird nur zurückgenommen, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, und gegen eine Gebühr. Voraussetzung für eine Gutschrift zurückgesandter Ware ist in jedem Fall, dass diese gängig, unbeschädigt und in der unbeschädigten Originalverpackung ist. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Speziell bearbeitete oder speziell angefertigte Waren werden nicht zurückgenommen.
9. Verzug
Tritt ein Verzug ein, wird der Kunde darüber informiert. Im Falle eines Verzugs hat der Kunde keine anderen Rechte, als den Vertrag hinsichtlich der noch nicht gelieferten Waren zu stornieren. Der Kunde kann den Vertrag nur stornieren, wenn der Verzug für ihn wesentlich ist und von Lund Maskinfabrik verursacht wurde. In diesem Fall hat der Kunde – nachdem die Lieferung hätte erfolgen sollen – Lund Maskinfabrik schriftlich zur Lieferung innerhalb von 3 Wochen aufzufordern. Erfolgt die Lieferung nicht vor Ablauf dieser 3-Wochen-Frist, kann der Kunde den Kauf stornieren.
Der Kunde kann aufgrund der verspäteten Lieferung keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
10. Mängel und Reklamationen
Bei Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Menge und Qualität der gelieferten Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, im Rahmen einer wirksamen Wareneingangskontrolle zu prüfen, bevor die Waren verwendet werden. Werden die Waren in der Produktion des Kunden verwendet, ist der Kunde zudem verpflichtet, die Produktion laufend zu überprüfen, damit etwaige Mängel an den gelieferten Waren so schnell wie möglich entdeckt werden.
Mengenmängel:
Wird die vereinbarte Menge nicht innerhalb einer Toleranz von +/-10 % geliefert, muss der Kunde unmittelbar nach Erhalt reklamieren, um Mängel geltend machen zu können. Die Reklamation muss direkt gegenüber Lund Maskinfabrik erfolgen und auf einem etwaigen Frachtbrief vermerkt werden. Der Kunde hat keine anderen Mängelrechte als den Anspruch auf Behebung des Mangels durch schnellstmögliche Nachlieferung. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde Ersatz des nachgewiesenen Schadens verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Anteils am Rechnungsbetrag, der der Mengenabweichung entspricht.
Qualitätsmängel:
Als Qualitätsmängel gelten ausschließlich nachgewiesene Konstruktions-, Fertigungs- und Materialfehler an den gelieferten Waren sowie fehlerhaft ausgeführte Arbeitsleistungen. Qualitätsmängel, die auf Anweisungen des Kunden oder auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind, können nicht geltend gemacht werden. Der Kunde sollte daher sicherstellen, dass solche Materialvorgaben korrekt sind.
Qualitätsmängel, die bei einer Prüfung wie oben beschrieben hätten entdeckt werden können, können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde diese unmittelbar nach Feststellung des Mangels direkt gegenüber Lund Maskinfabrik reklamiert. Hat der Kunde den Mangel entdeckt oder hätte er ihn entdecken müssen und reklamiert er nicht wie beschrieben, kann er den Mangel später nicht mehr geltend machen. Bei sichtbaren Mängeln und Transportschäden hat der Kunde zudem einen entsprechenden Vermerk auf einem etwaigen Frachtbrief anzubringen und sich unverzüglich an das für den Transport verantwortliche Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur usw.) sowie an Lund Maskinfabrik zu wenden. Mängel, die bei einer Prüfung wie oben beschrieben nicht entdeckt werden konnten, kann der Kunde nur geltend machen, wenn Lund Maskinfabrik A/S innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung eine schriftliche Reklamation erhalten hat.
Der Kunde hat keine anderen Mängelrechte als den Anspruch auf Nachbesserung. Nach Wahl von Lund Maskinfabrik werden Mängel an der verkauften Ware behoben, die Ware wird ersetzt oder der Kaufpreis wird dem Kunden gutgeschrieben, ohne dass der Kunde darüber hinaus weitere Ansprüche geltend machen kann. Lund Maskinfabrik entscheidet selbst, ob die Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch des bzw. der defekten Teile oder durch Ersatzlieferung erfolgt. Liefert der Kunde Material, entweder als Rohmaterial oder teilweise bearbeitet, und wird dieses Material beschädigt oder geht verloren, haftet Lund Maskinfabrik ausschließlich für den Einstandspreis des Materials ohne Bearbeitung und kann nicht zu darüber hinausgehenden Zahlungen verpflichtet werden.
Änderungen oder Eingriffe an der verkauften Ware ohne Zustimmung von Lund Maskinfabrik befreien Lund Maskinfabrik von jeglicher Haftung und Verpflichtung.
Reklamiert der Kunde unberechtigt, ist er verpflichtet, sämtliche nachgewiesenen Reise- und Hotelkosten von Lund Maskinfabrik im Zusammenhang mit der Überprüfung der Lieferung sowie die Kosten der unabhängigen Begutachtung zu tragen.
Der Kunde kann aufgrund von Mängeln an der verkauften Ware keine Schadensersatzansprüche geltend machen, und Lund Maskinfabrik haftet über die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hinaus nicht für Mängel. Dies gilt für jeden Schaden, den der Mangel verursachen kann, einschließlich Betriebsausfall, entgangenen Gewinns und sonstiger wirtschaftlicher Folgeschäden.
11. Produkthaftung
Der Kunde hat Lund Maskinfabrik insoweit schadlos zu halten, als Lund Maskinfabrik gegenüber Dritten für Schäden und Verluste haftbar gemacht wird, für die Lund Maskinfabrik gemäß diesem Abschnitt gegenüber dem Kunden nicht haftet. Lund Maskinfabrik haftet nicht für Schäden, die durch die verkaufte Ware verursacht werden:
a) an unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, die eintreten, während sich die Ware im Besitz des Käufers befindet.
b) an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, in die diese eingehen, oder für Schäden an unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, die diese Produkte infolge der verkauften Ware verursachen.
Die Haftung von Lund Maskinfabrik kann den Herstellungspreis der Waren, in die das von Lund Maskinfabrik gelieferte Produkt eingeht, nicht übersteigen und ist auf höchstens 50.000 DKK begrenzt. Sonstige Schäden werden nicht abgedeckt.
Lund Maskinfabrik haftet in keinem Fall für Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden. Macht ein Dritter gegenüber einer der Parteien Schadensersatzansprüche gemäß diesem Abschnitt geltend, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren. Lund Maskinfabrik und der Kunde sind gegenseitig verpflichtet, sich vor dem Gericht oder Schiedsgericht verklagen zu lassen, das über Schadensersatzansprüche entscheidet, die gegen eine von ihnen aufgrund eines angeblich durch die Ware verursachten Schadens oder Verlusts erhoben werden. Das Verhältnis zwischen dem Kunden und Lund Maskinfabrik ist jedoch stets am vereinbarten Gerichtsstand gemäß diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu entscheiden.
12. Haftungsbeschränkung
Die Schadensersatzhaftung von Lund Maskinfabrik ist auf unmittelbare Schäden/Verluste beschränkt und – unabhängig von der Ursache und der Art des Anspruchs – auf den Betrag begrenzt, der für die Leistung in Rechnung gestellt wurde, die den Schaden/Verlust verursacht hat oder die Ursache des Schadensersatzanspruchs ist bzw. unmittelbar damit zusammenhängt, höchstens jedoch auf 50.000 DKK.
Lund Maskinfabrik haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder sonstige indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der verkauften Ware oder der fehlenden Möglichkeit ihrer Verwendung ergeben, unabhängig davon, ob Lund Maskinfabrik über die Möglichkeit solcher Ansprüche informiert wurde.
13. Haftungsbefreiung (höhere Gewalt)
Lund Maskinfabrik haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung, sofern nachgewiesen wird, dass die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, staatliche Eingriffe, Blockaden, Eingriffe lokaler Behörden, Beschlagnahme, Brand, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Export- oder Importverbote, Unterbrechungen des allgemeinen Verkehrs, mangelhafte oder verspätete Lieferungen von Unterlieferanten oder sonstige Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Lund Maskinfabrik liegen und geeignet sind, die Herstellung und Lieferung der verkauften Ware zu verzögern oder zu verhindern.
Liegt nach Einschätzung von Lund Maskinfabrik ein Lieferhindernis der oben genannten Art vor, verschiebt sich die Lieferzeit um einen Zeitraum, der der Dauer des Lieferhindernisses entspricht. Geht Lund Maskinfabrik nach Erhalt der Mitteilung über ein Lieferhindernis davon aus, dass dieses weitere 3 Monate oder länger andauern wird, ist Lund Maskinfabrik berechtigt, entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt abgegebene Angebote zu widerrufen und geschlossene, noch nicht erfüllte Verträge aufzuheben, ohne dass dies als Vertragsverletzung seitens Lund Maskinfabrik gilt.
14. Streitigkeiten, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind am Gerichtsstand des Sitzes von Lund Maskinfabrik nach dänischem Recht zu entscheiden. Dänisches internationales Privatrecht, das auf ausländisches Recht verweist, sowie das UN-Kaufrecht (CISG) finden jedoch keine Anwendung. Lund Maskinfabrik ist jedoch berechtigt, eine Klage auch am Gerichtsstand des Kunden zu erheben.